Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten bei ALLCAS-INKASSO-MANAGEMENT.

Verjährungsfristen 2012

Mit Ende eines Jahres verfallen viele finanzielle Ansprüche.


Mit Ablauf des Kalenderjahres 2012 verjähren z.B.:


-- Ansprüche aufgrund von Lieferungen und Leistungen


-- Ansprüche aus Miete und Pacht, einschl. Nebenkosten


-- Ansprüche aus Kaufpreiszahlung


-- Ansprüche aus rückständigen Zinsen


-- Ansprüche des täglichen Lebens gem. § 195 BGB aus 2009

 

Sie sollten frühzeitig handeln!


Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, sollten Sie möglichst schnell prüfen, ob Ihre Forderungen aus dem Jahre 2009 verjähren könnten!


Bitte denken Sie daran: Eine normale Mahnung reicht nicht, um die Verjährung zu unterbrechen!


Wenn ja, sollten Sie möglichst rasch handeln und ALLCAS-INKASSO-MANAGEMENT diese Forderungen zum Einzug übergeben.


Wir sorgen dafür, dass keine Verjährung eintritt, entweder durch Schuldanerkenntnis oder Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.


Die Beauftragung sollte bis spätestens zum 19.12.2012 erfolgen.