5. Stufe: ÜBERWACHUNGSVERFAHREN für ausgeklagte Forderungen:

Ausgeklagte und titulierte (bei Ihnen abgeschriebene) Forderungen übernehmen wir auf ERFOLGSPROVISIONS-Basis mit Übernahme des gesamten Kostenrisikos!


Ihre ausgeklagten Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren (ab Erteilung der Rechtskraft). Unser Inkassobüro "überwacht" Ihre Schuldner permanent, "ermittelt" ggf. immer wieder die aktuelle Anschrift oder den Arbeitgeber und prüft Vollstreckungsmöglichkeiten etc. und versucht die Beitreibung bei entsprechender Erfolgsaussicht.


Noch nach Jahren werden so bereits bei Ihnen schon abgeschriebene Forderungen realisiert. Jede ausgeklagte Forderung -egal wie alt- wird übernommen!


Nur bei ERFOLG wird eine ERFOLGSPROVISION lt. Tarif berechnet.

Im Nichterfolgsfall tragen wir das Risiko und die Kosten - Sie zahlen nichts!