3. Stufe: Gerichtliches Mahnverfahren:
Sind keine "Negativmerkmale" vorhanden und erfolgte keine Zahlung des Schuldners,wird ein gerichtlicher Zahlungstitel (z.B. ein Mahnbescheid) oder eine Klage erwirkt, damit die Forderung nicht verjähren kann. Dabei soll der Mahnbescheid im Gegensatz zu einer Klage bei Forderungen, die unstreitig sind, schnell und kostengünstig zu einem vollstreckbaren Titel führen. Das ist aus zwei Gründen sehr wichtig: Zum einen können nur sogenannte "titulierte Forderungen" im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden und zum anderen unterliegen titulierte Forderungen nicht der kurzen (3-jährigen) Verjährung.
Vollstreckungsbescheide können daher bis zur endgültigen Begleichung durch den Schuldner 30 Jahre lang durchgesetzt werden!
Der vom Gericht erlassene Schuldtitel ist also dann 30 Jahre gültig und berechtigt Sie, alle möglichen Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen gegen den Schuldner durchzuführen.
