4. Stufe: Nachgerichtl. Bearbeitung, Zwangsvollstreckung:

Nachdem der rechtskräftige Schuldtitel (z.B. der Vollstreckungsbescheid) vorliegt, wird die Zwangsvollstreckung mit Hilfe der gerichtlichen Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher etc.) betrieben. bei Wohnungswechsel des Schuldners ermitteln wir die neue Anschrift über ONLINE-Datenbanken elektronisch.

Außerdem haben wir die Möglichkeit, ebenfalls auf elektronischem Wege

 

FIRMENERMITTLUNGEN

HANDELSREGISTERAUSKÜNFTE

FIRMENPROFILE

VOLLSTRECKUNGSAUSKÜNFTE

BANKVERBINDUNGEN

ARBEITGEBER-ERMITTLUNGEN

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kostengünstig und schnell durchzuführen.

Diese DIENSTE sind kostenpflichtig und wir schlagen Ihnen bei Bedarf die Ermittlungsart vor. Sie entscheiden, ob dieser zusätzliche Service eingeschaltet werden soll!