Unser TARIF:
Wir minimieren Ihre Außenstände! Von Anfang an begrenztes Kostenrisiko. Unsere Gebühren zahlt der Schuldner!
TARIF A:
Außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren
Unsere Inkassodienste sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Im Erfolgsfall zahlt der Schuldner die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach den Sätzen des RVG (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes).
Sie erhalten Ihre Forderungen zu 100 % ausgezahlt,
ohne Abzug von Erfolgsprovisionen!
Im Nichterfolgsfall (vorgerichtl. und gerichtliches Mahnverfahren sowie Vollstreckungsverfahren) berechnen wir KEIN HONORAR!
Es wird lediglich eine nach dem Streitwert gestaffelte
Bearbeitungspauschale zwischen € 15,00 und maximal € 100,00,
zzgl. MwSt., Auslagen u. ggf. verauslagte Kosten
für den Auftraggeber berechnet!
Einstellung der Sache bei Negativmerkmalen : € 15,00
Bearbeitungspauschale bei Forderungen bis € 1000,-- € 23,00
Bei Forderungen von € 1001,-- bis € 3000,-- € 33,00
Bei Forderungen von € 3001,-- bis € 10000,-- € 43,00
Darüber € 100,00
TARIF B:
Ausgeklagte, titulierte und abgeschriebene Forderungen
(ÜBERWACHUNGSVERFAHREN)
Im Fall, dass die Bemühungen des Inkassobüros ERFOLG haben, fällt eine Erfolgsvergütung nach Höhe der Forderung an.
Diese Erfolgsvergütung fällt nur hier im Überwachungsverfahren an!
Im Fall, dass die Bemühungen des Inkassobüros keinen Erfolg zeigen, verzichtet das Inkassobüro gegenüber dem Auftraggeber auf die Geltendmachung der vereinbarten üblichen Gebühren, Auslagen und Zwangsvollstreckungskosten. Im Nichterfolgsfall trägt das Inkassobüro alle Gebühren und Kosten selbst.
TARIF C:
Auslandsinkasso
Bei Auftragserteilung an das Inkassobüro wird ein Auslands-Auftragsschein in Höhe von € 25,00 zzgl. MwSt. berechnet. Sofern diese Summe vom Schuldner beitreibbar ist, wird sie zurückerstattet.
Bitte fordern Sie unseren Auslands-Tarif an. Die Preise gelten nur für das außergerichtliche Inkasso.
Im Fall, dass die Bemühungen des Inkassobüros ERFOLG haben, fällt neben dem Auftragsschein eine ERFOLGSVERGÜTUNG nach Höhe der Forderung an. Im Fall, dass die Bemühungen des Inkassobüros KEINEN ERFOLG zeigen, wird eine Bearbeitungs-Pauschale in Höhe von nur € 25,00 zzgl. MwSt. berechnet.
Der Abrechnungstarif Ausland gilt ausschließlich für den außergerichtlichen Einzug von Forderungen. Sollte der Auftraggeber die Einleitung gerichtlicher Schritte durch unser Partnerunternehmen im Ausland für sinnvoll halten, erfolgt zunächst eine Anfrage an die Anwälte im Ausland. Es muss dann eine neue wirtschaftliche Vereinbarung getroffen werden.
